Forderung: Raus aus dem Energiecharta-Vertrag
Konzerne können vor Schiedsgerichte gegen Staaten klagen. Darum sollte man aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.
Redaktion
Unbeachtet in der österreichischen Öffentlichkeit kam es im Zuge des geplante Kohleausstieg der Niederlande zu einer Milliardenklage vom Energiekonzern RWE. „Es ist absurd, dass Staaten von Großkonzernen verklagt werden können, wenn sie eine mutige und fortschrittliche Klimapolitik betreiben“, kritisiert SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr, „Diese Klagen finden nicht einmal vor nationalen, demokratisch legitimierten Gerichten statt, sondern es entscheiden private Schiedsgerichte, ob Milliarden Steuergeld an Großkonzerne fließen oder nicht!“ Mit diesen Sonderklagerechten für Konzerne, sogenannte ISDS (Investor-State Dispute Settlement), können Konzerne nicht nur bereits getätigte Investitionen zurückfordern, sondern auch vermeintlich entgangene Gewinne. „Durch diese Klagerechte begibt sich die Politik in eine Geiselhaft der Konzerne“, erklärt die Umweltsprecherin. Durch den Energiecharta-Vertrag sind bereits jetzt über 100 Klagen entstanden, mehr als bei jedem anderen Investitionsschutzabkommen. Bereits im Dezember sagte Energierechtsexpertin und EREF-Direktorin Dörte Fouquet: „Wir glauben, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ein klares Signal setzen sollten, dass der Vertrag über die Energiecharta in seiner gegenwärtigen Form nicht fortgesetzt werden darf. Die EU-Mitgliedstaaten sollten sich gemeinsam zurückziehen und erklären, dass die Bestimmungen zum Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe nicht mehr auf die EU anwendbar sind.“
Dass ein Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag möglich ist, zeigt Italien, das seit 2016 nicht mehr Mitglied ist. „Österreich muss dem Beispiel folgen“, so Herr, die gleichzeitig warnt: „Wir dürfen nicht weiter zulassen, dass durch Klagerechte Gewinninteressen wichtiger sind als der Schutz von Gesundheit und Umwelt!“
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