Energiegemeinschaften: 3 Millionen Euro Förderbudget ab sofort - packmas.jetzt
Energiemeinschaften

Energiegemeinschaften: 3 Millionen Euro Förderbudget ab sofort

Seit Sommer 2021 können Energiegemeinschaften erneuerbare Energie, sowohl Strom als auch Wärme, über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinschaftlich produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen.

Redaktion

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Gemeinschaften ermöglichen gerade in Zeiten steigender Energiepreise finanzielle Unabhängigkeit und schaffen auch langfristige Planungssicherheit. Um die Gründung weiterer EEG anzustoßen, legt der Klima- und Energiefonds seine Förderung erneut auf. Die zweite Ausschreibung „Energiegemeinschaften 2022“ richtet sich dabei an bestehende, andere Personen, Gemeinden, Regionen und Projektentwicklern als Vorbild dienen sollen. Gefördert werden Projekte mit insgesamt 3 Millionen Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Energiegemeinschaften treiben den Ausbau Erneuerbarer Energien voran und sind so ein zentraler Baustein in der Energiewende. Ich möchte mich bei allen Bürgerinnen und Bürger bedanken, dass sie sich an der Energiewende aktiv beteiligen.“

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Energiesparmaßnahmen: Hintergrund

Das nun startende Programm des Klima- und Energiefonds richtet sich an konkret umsetzbare Gemeinschaften mit innovativem Charakter, die über derzeit herkömmliche (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Ingmar Höbarth: „Mit dem Programm wollen wir innovative Energiegemeinschaften in Österreich initiieren und stärker etablieren. Das Energiesystem für eine klimafreundliche Zukunft braucht dezentrale Erzeugung und Speicherung.“ Gefördert werden Energiegemeinschaften als Kombination von Maßnahmen technologischer Innovation zur Bereitstellung von Strom und Wärme bzw. Kälte, sowie sozialer, ökologischer und organisatorischer Innovation. Überdurchschnittlichkeit gegenüber herkömmlichen Entwicklungen im betroffenen Sektor wird vorausgesetzt.

Information zur Antragstellung für Energiegemeinschaften

Einreichungen sind laufend ab 03.Oktober 2022 bis zum 29. September2023 (12 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.

Leitfaden Ausschreibung 2022 

Weitere Informationen 

Fotocredit: Pixabay

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