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Das „Eine-Million-Dächer-Programm“

Photovoltaik-Ausbau auf Dächern braucht Verpflichtung und weitere Adaptierungen auf Landesebene.

Redaktion

Im September präsentierte Bundesministerin für Klimaschutz Leonore Gewessler das „Eine-Million-Dächer-Programm“ als Teilmaßnahme zum großen Sonnenastromausbau im Rahmen des kommenden Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA) war bei der Pressekonferenz mit dabei und repräsentierte die Stimme der Branche: „Wir begrüßen das vorgestellte ‚Eine-Million-Dächerprogramm‘ zur Forcierung des Ausbaus auf Österreichs Dächern. Um den notwendigen PV-Boom zu erreichen müssen wir die Bremse lösen und brauchen dazu neben dem Bund auch Länder und Gemeinden mit an Bord. Dort liegen wesentliche Kompetenzen, um Gebäude- und Flächennutzung erst zu ermöglichen. Hier gilt es entsprechende Maßnahmen zur Solar-Revolution zu setzen.

Nutzung des Dachpotenzials braucht PV-freundliche Rahmenbedingungen

Das „Eine-Million-Dächerprogramm“ ist ein deutlicher Handlungsauftrag an die Bundesländer, um hier wichtige weitere Schritte zu setzen. Zwar verfügt Österreich mit 2,4 Mio. Gebäude vermeintlich über genug Dachflächen zur Produktion von Sonnenstrom mittels Photovoltaik(PV)-Anlagen, dennoch zeigt eine aktuelle Analyse von Hubert Fechner, dass von dem Gebäudebestand unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nur ein Teil – nämlich knapp 20 Prozent – auch tatsächlich nutzbar ist. Technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und vor allem bürokratische Faktoren reduzieren das Dachpotential dramatisch. Folgend kann nur jedes fünfte Gebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen kann damit gerade einmal die Hälfte des „Eine-Million-Dächerprogramms“ umgesetzt werden. Das entspricht einer installierten PV-Leistung von vier Gigawatt (GW) bzw. 36 % des angestrebten PV-Zubaus von 11 GW bis 2030. Damit das grundsätzlich hohe Potential an Dachflächen in Österreich auch nutzbar wird, müssen bestehende Rahmenbedingungen „entstaubt“ und PV-freundlicher sowie bessere Informationsgrundlagen geschaffen werden. Ein konsequenter Abbau von Barrieren auf Landesebene ist unerlässlich. „Die Dachpotenziale sind in jedem Fall vollständig auszuschöpfen und die restlichen Kapazitäten werden wir mit anderen Flächen erschließen müssen. Dazu braucht es eine verstärkte Doppelnutzung von Standorten wie Verkehrs- oder Freiflächen sowie den Einsatz innovativer PV-Anwendungen auf Lärmschutzwänden oder als schwimmende PV“, erläutert Paierl die umfassenden Einsatzmöglichkeiten der PV. Das geplante Begleitprogramm zur Verbesserung der Mobilisierung von Dachanlagen, spezielle Fördertöpfe für innovative Anlagen sowie ein jährliches Monitoring sind daher wichtige Maßnahmen zur Zielerreichung.

PV-Verpflichtung würde weitere 20 Prozent des Zubaus schaffen

Ohne einer verpflichtenden Errichtung von PV-Anlagen auf neu errichteten Gebäuden, sind die Ziele des „Eine-Million-Dächer-Programms“ daher kaum erreichbar. „Ähnliche Vorschriften, wie der Anschluss an die Wasser- bzw. Abwasserversorgung oder die Einhaltung eines gewissen Baustandards, bestehen bereits für den Gebäudeneubau. Diese Vorgaben sind mit der verpflichtenden PV-Anlagenerrichtung zu vervollständigen. Wien geht hier mit gutem Beispiel voran“, bringt es Paierl auf den Punkt. In den nächsten 10 Jahren werden 250.000 neue Gebäude errichtet (Annahme: Fortsetzung des bisherigen Trends). Allein mit einer österreichweiten PV-Verpflichtung im Neubau kann bis 2030 eine PV-Leistung von 2,1 GWp installiert werden, immerhin entspricht das 20 % des notwenigen PV-Zubaus bis 2030.

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