EEÖ begrüßt Beschleunigungspaket zum Ausbau der Erneuerbaren Energien
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) begrüßt den präsentierten Vorstoß zu einem Erneuerbaren Beschleunigungspaket.
Redaktion
„Die EU hat mit dem kürzlich präsentierten REPowerEU Paket einiges vorgelegt. Nun gilt es auch in Österreich dazu konkret zu werden. Eine rasche Novellierung des UVP-Gesetzes kann wesentliche Pflöcke für eine neue Umsetzungsdynamik beim Ausbau der Erneuerbaren einschlagen!“, hält Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) die Erwartungen der Branche fest. Bei dieser Novelle sei es nun wichtig, auf jene Aspekte zu fokussieren, welche die Energiewende rasch voranbringen – nämlich die UVP-pflichtigen Produktionsanlagen und die Netzinfrastruktur.
EEÖ: Erneuerbare Energie im öffentlichen Interesse
„Herzstück muss die rechtliche Verankerung des überwiegenden öffentlichen Interesses am Ausbau der Erneuerbaren sein – innerhalb und außerhalb der UVP-Pflicht. Angesichts der Klima- und Energiekrise und der notwendigen Sicherstellung unserer Energieversorgung zu leistbaren Preisen, ist das wohl selbstredend“, so Prechtl-Grundnig.
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Etwa 50 Prozent der zur EAG – Zielerreichung erforderlichen Stromproduktionskapazität unterliegen der UVP-Pflicht, genauso wie die erforderliche Netzinfrastruktur. „Eine rasche und gezielte Novelle dieses Gesetzes kann also bei der Energiewende den notwendigen Schwung reinbringen!“, hält Prechtl-Grundnig fest.
Verfahrenseffizienz verbessern
Gleichzeitig dürfe man nicht vergessen, dass es sowohl für UVP-pflichtigen Anlagen aber auch für die verbleibenden 50 Prozent der Erzeugungskapazitäten noch eine Reihe weiterer Beschleunigungsmaßnamen braucht. Etwa solche, welche die Verfahrenseffizienz verbessern.
Dazu zählt etwa die Entrümpelung von Doppelprüfungen in Verfahren, die ausreichende personelle Ausstattung von Behörden verbunden mit externen Projektteams zur Behördenentlastung, die Einrichtung von One-Stop-Shops zur strukturierten Abwicklung von Verfahren, entsprechende Regelungen zu Einsprüchen und Fristen, oder die generelle Bewilligungsfreistellung in speziellen Fällen.
Bundesländer bei Ausweisung der Flächen in die Pflicht nehmen
Abschließend verweist Prechtl-Grundnig was die fehlende Ausweisung von Flächen zur Projektrealisierung anbelangt auf das Nachbarland Deutschland: „Ein enormes Hindernis für die Energiewende ist nach wie vor, dass die meisten Bundesländer nicht ausreichend Flächen dafür ausgewiesen haben! Auch das REPowerEU Paket drängt auf explizite Go-To Areas. Wenn die österreichischen Bundesländer hier nicht endlich in Vorlage gehen, müssen ihnen wohl verbindliche Flächenziele vorgegeben werden, ähnlich wie Deutschland es nun vorhat!“
Der E-Mobilitätsbonus für Unternehmen sowie steuerliche Anreize – wie etwa bei der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer – sorgen dafür, dass viele E-Fahrzeuge bereits günstiger sind als ihre fossilen Pendants. Rechnet man noch die geringeren Erhaltungs- und Energiekosten hinzu, ergibt das deutliche Vorteile bei den Gesamtbetriebskosten (TCO), eine wichtige Kennzahl für Fuhrparkverantwortliche. Nicht zuletzt deshalb entscheiden sich immer mehr Unternehmen für einen Umstieg auf Stromer. Zweifelsohne war es aber vor allem die COVID-19 Investitionsprämie, die im vergangenen Jahr für einen wahren Boom bei den Elektrofahrzeugen sorgte. Ein klares Zeichen, dass die Verbreitung von E-Mobilität nach wie vor stark von den gebotenen staatlichen Subventionen abhängig ist. Bleibt mit Blick auf das aktuelle Jahr 2022 abzuwarten, wie sich die ökosoziale Steuerreform, die nach aktuellem Stand ab 01.07. in Kraft tritt, auf die Neuzulassungen bei Elektrofahrzeugen auswirken wird.
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