Einordnung zum Klimapaket der EU-Kommission - packmas.jetzt

Einordnung zum Klimapaket der EU-Kommission (Teil 1)

Die Europäische Union hat den Klimaschutz und die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens von 2015 zu einer ihrer Prioritäten erklärt, es gibt ein Klimapaket.

Redaktion

Auf der Weltklimakonferenz in Glasgow 2021 wurden diese Ziele noch einmal bekräftigt. Nach der Vorstellung des “Grünen Deals” durch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 2019 sind zahlreiche Initiativen gestartet worden. Vor allem beim Ausbau erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Wasserstoff und Biomethan. Erste Erfolge sind messbar. Aber reicht das aus? Kritiker bleiben skeptisch und fordern entschlossenere Maßnahmen, um Europa tatsächlich zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Dazu kommen die noch schwer abzuschätzenden Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine – lesen Sie dazu in Kürze mehr in der Fortsetzung dieses Hintergrundbeitrags.

Fit for 55 – nicht unumstritten

Das “Fit for 55”-Klimapaket der EU-Kommission von 2021 zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Bis 2050 soll die EU komplett klimaneutral werden – also keine Treibhausgase mehr ausstoßen, die nicht gebunden werden können. Teile des Pakets – etwa eine Erweiterung des Emissionshandels – werden derzeit von den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament verhandelt.

Widerstand kommt bereits aus der Luftfahrtbranche. “Es kann nicht im Interesse Europas und der EU sein, mit Fit for 55 die europäische Luftfahrt zu benachteiligen.” CO2-Emissionen würden damit nur verlagert und nicht gesenkt, heißt es bei der deutschen Lufthansa. Das Paket beinhaltet nicht nur einen verschärften Handel mit Emissionen, sondern auch eine europäische Kerosinsteuer. Zudem wird nach den neuen Plänen der Anteil für nachhaltige Kraftstoffe, die dem Kerosin beigemischt werden, erhöht und gilt als verbindlich. Die Branche fürchtet, dass Wettbewerber außerhalb der EU mit den entstehenden Kostenvorteilen Passagiere etwa in die Türkei oder den Nahen Osten umleiten könnten.

Immerhin sind seit Jahresbeginn 2022 auf EU-Ebene wichtige Beschlüsse gefasst worden. Nachfolgend einige Beispiele:

Weniger Greenwashing und mehr Information für Nutzer

Produktangaben wie “grün” und “umweltfreundlich” sind zu vage. Sie sollen in der EU verboten werden, wenn sie nicht nachgewiesen sind. Dazu rät die EU-Kommission, die mit diesem Vorschlag die Verbraucherrechte stärken und sogenanntes Greenwashing verhindern möchte. Zudem empfiehlt sie, dass Verbraucher darüber informiert werden müssen, wenn die Haltbarkeit eines Produkts begrenzt ist. Beispielsweise gibt es Software, die die Funktionalität eines Gerätes zu einem bestimmten Zeitpunkt einschränkt. Ein weiterer Aspekt: Wenn nur Teile eines Produkts umweltfreundlich sind, darf keine Aussage zur Umweltverträglichkeit des ganzen Produkts gemacht werden.

Dies ist der erste Teil einer Einordnung zum Klimapaket der EU-Kommission, der zweite Teil folgt in Kürze. Mehr zum Konferenzthema “Klimawandel und Umwelt” lesen Sie in den Hintergrundbeiträgen von FuturEU.

Fotocredit: Conference on the Future of Europe

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