Kreislaufwirtschaft als Motor für Gesellschaftstransformation
Am Montag endete die Stellungnahmefrist für den Entwurf der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die die Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Green Deals in Österreich ermöglichen soll.
Redaktion
„Damit wird ein zentraler Hebel für eine dringend notwendige Transformation unseres Wirtschaftssystems gelegt. Wir begrüßen den vorliegenden Entwurf und dessen ganzheitliches Verständnis der Kreislaufwirtschaft. Er zieht erstmals die Produktionsseite zur Verantwortung und geht damit in die richtige Richtung. Zehn Kreislaufwirtschaftsgrundsätze verdeutlichen, dass Maßnahmen, die den Konsum neuer Produkte unnötig machen, sowie Maßnahmen, die bei der Herstellung und Nutzung von Produkten ansetzen – die Schlagworte sind Re-Use und Repair – das größte Potenzial haben, den Ressourcenverbrauch zu senken. Damit diese Maßnahmenhierarchie umgesetzt werden kann, fordern wir, diese Grundsätze in einem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verankern. Positiv hervorzuheben ist das unumgängliche Reduktionsziel von derzeit jährlich 19 Tonnen Materialverbrauch pro Kopf auf 14 Tonnen bis 2030 und 7 Tonnen bis 2050 – vorausgesetzt, dass diese Vorgaben ohne Auslagerung ressourcenintensiver Produktionsschritte ins Ausland erreicht werden. Um diese Ziele zu realisieren, braucht es dringend ambitionierte Zwischenziele und regelmäßiges Monitoring. Der Umweltdachverband wird seine Stellungnahme heute fristgerecht einreichen“, sagt Maria Langsenlehner, Kreislaufwirtschaftsexpertin im Umweltdachverband.
Naturverträgliche Energiewende und soziale Gerechtigkeit sind Prämissen
Fest steht, dass Kreislaufwirtschaft sparsam mit Energie umgehen muss, denn die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger sind nicht kreislauffähig. „Energie muss aus erneuerbaren Quellen kommen und eine Umsetzung der Kreislaufwirtschaft Hand in Hand mit einer naturverträglichen Energiewende gehen. Nur wenn wir die Zusammenhänge von Biodiversitäts-, Klima- und Ressourcenkrise erkennen, können tatsächlich zirkuläre und transformative Prozesse in Gang gesetzt werden. Wichtiges ökonomisches Steuerungsinstrument dafür ist eine wirksame ökosoziale Steuerreform, die Arbeit steuerlich entlastet und Ressourcenverbrauch viel stärker besteuert. Soziale Gerechtigkeit ist beim Übergang in die Kreislauwirtschaft zwingend mitzudenken. Darüber hinaus sind zusätzliche Indikatoren zum Bruttoinlandsprodukt, die auch sozial-ökologische Nachhaltigkeit beinhalten, mit einem sinkenden Ressourcenverbrauch einfacher in Einklang zu bringen als der alleinige Fokus auf ständiges Wirtschaftswachstum“, so Langsenlehner.
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen braucht neben raschen rechtlich verbindlichen Vorgaben für HerstellerInnen, auch eine Gesellschaft, die die Kreislaufwirtschaft mitträgt. „Was in der vorliegenden Strategie noch fehlt, sind ein klares Bekenntnis zur Partizipation der Zivilgesellschaft und die Berücksichtigung der Governance-Ebenen – von lokaler bis zur EU-Ebene, vom urbanen bis zum ländlichen Raum. Die Menschen mitzunehmen, ist eine große Herausforderung, die letztlich einen gesellschaftlichen Wertewandel bedeutet“, betont Langsenlehner. Vor diesem Hintergrund kommt Bildungsaspekten hohe Bedeutung zu. „Der Entwurf enthält Bewusstseinsbildungs- und Informationsmaßnahmen und anerkennt das formale Bildungssystem als zentrales Querschnittsthema für den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft – ein guter, aber nicht weit genug reichender Ansatz. Damit gesellschaftliche Transformation gelingt, braucht es intensivierte Anstrengungen im non-formalen und informellen Bereich im Sinne eines lebenslangen Lernens – und entsprechende Aktivitäten von allen Ministerien“, so Walpurga Weiß, Bildungsexpertin im Umweltdachverband abschließend.
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